I
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Wie das Schiff und das Haus gehört DIE MÜHLE zu den ältesten Kulturgütern
der Erde. Seit dem Aufgang der Menschheit wirkt die tiefe und ursprüngliche
Wesens-Verwandtschaft der Mühle mit der Himmels-Kreisung sinnschaffend und sinnbildend
im Grundgefüge unserer Geisteswelt.
Noch weit älter als die Mühle und der Mensch selbst ist der bewegte Luftraum
über uns. Und auch noch in Jahrzehntausenden werden DIE WINDE mit ihrer gigantischen
und zugleich UNERSCHÖPFLICHEN KRAFT auf immer gleichen Bahnen um den Erdball
streichen.
Dieser jeden Tag neu geborene Kraftquell der Windmühlen wird daher
- eben so wie die Bewegung des Wassers und die Strahlung der Sonne - zu Recht
als NACHHALTIGE oder ERNEUERBARE bzw. REGENERATIVE ENERGIE bezeichnet.
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Der Anleger leistet hier einen wertvollen Beitrag zu einer LEBENSWERTEREN
WELT und zu einer ökologischen und dezentralen Umgestaltung unserer Gesellschaft
- und bezieht aus dieser machtvollen Umschichtungs-Bewegung wiederum einen unvergleichlichen
WIRTSCHAFTLICHEN EÜCKHALT durch die GESICHERTE ZUKUNFT dieses STARK AUFSTREBENDEN
Markt-Segments:
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Für die gesamte Betriebsdauer
Ihres Windkraftwerks verbürgt das "ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ" eine nirgendwo
sonst gebotene, noch dazu überaus langfristige ABSATZ- UND PREIS-SICHERHEIT.
Die EINNAHMEN und Gewinnspannen sind daher vorbildlich ÜBERSCHAUBAR und können
bereits heute über einen Zeitraum von 20 JAHREN sehr genau berechnet werden.
II
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Die Schönheit und Ausstrahlung der alten Windmühlen vergangener Jahrhunderte
erreichen die modernen Propeller leider - noch? - nicht. Der Anblick weitläufiger
Windparks wird von manchen Urlaubern oder Durchreisenden sogar ziemlich geringschätzig
bewertet. Dem Vergleich mit unberührten Wiesen und Mooren kann allerdings kaum
eine Einrichtung der heutigen Zeit Stand halten.
Sobald wir uns aber eingestehen, daß wir im Laufe unseres Daseins weit mehr
als Energie-Verbraucher denn als Ausflügler in Erscheinung treten, müssen
wir eine solche ranke Windkraft-Anlage zwangsläufig erst einmal anderen Kraftwerken
gegenüber stellen.
Der Abbau für ein Braunkohle-Kraftwerk
etwa versiegelt (und zerstört!) eine mehr als 28 mal
so große Fläche wie sie ein Windpark gleicher Leistung einnimmt, der
überdies nach Stilllegung ohne irgendwelche Folgen
für die Umwelt ganz einfach wieder demontiert werden kann.
Über den Anblick eines Tagebau-Gebietes oder
eines Kohlekraftwerk-Klotzes auch nur ein Wort zu verlieren, wäre in Anbetracht
der landschaftlichen Verheerungen und der Schadstoff-Belastung
für Menschen, Tiere, Luft und Wasser mit ihren unentrinnbaren
Langzeit-Folgen geradezu frivol wenn nicht gar lebensverachtend.
„Garzweiler II“ soll auf einem Areal von 50 Quadratkilometern
40 Jahre lang etwa 30 Milliarden Kilowattstunden jährlich erzeugen.
Windkraftwerke würden auf
der gleichen Fläche mehr als das Neunfache an
Strom gleich für mehrere Generationen liefern, nämlich jedes Jahr rund 280 Milliarden
Kilowattstunden!
Windkraftanlagen arbeiten vollkommen schadstofffrei,
moderne Geräte sogar fast lautlos. Es gibt nicht einmal
eine bloße Gefährdung irgend einer Art.
Dies im krassen Gegensatz zu Kernkraftwerken,
wo neben der ständigen schleichenden Verseuchung
durch den Betrieb und vor allem durch die Abfälle schon die bloße Wahrscheinlichkeit
oder auch nur Möglichkeit verschiedenster „Störfälle“
ausreicht, selbst hartgesottene Gemüter das Fürchten zu lehren und grundfriedliche
Mitmenschen auf die Straße zu treiben...
Die bittere Erfahrung, daß Unfälle tatsächlich vorkommen, und daß auch
in westlichen Atomkraftwerken nichts wirklich auszuschließen ist, hätten wir
uns schenken können und sollen; denn etwas für unmöglich zu halten, bloß weil
man selbst es nicht vorhersehen kann oder will, ist alleiniges Vorrecht der
strenggläubigen Beschränktheit. Die entsetzlichen Folgen der gelehrten Skrupellosigkeit
werden anderthalb Jahrzehnte nach Tschernóbyl zunehmend aus dem Bewußtsein verdrängt,
noch lange bevor sie ihren Gipfel erreicht haben. Der öffentlichen Berichterstattung
ist die Geschichte zu alt und die Bilder sind zu abschreckend. Darum sagen wir
es hier ganz deutlich: Das Massensterben unheilbar vom Krebs zerstörter
Menschen und Tiere zieht immer weitere Kreise, noch heute kommen in großer Zahl
derart verkrüppelte und entstellte Geschöpfe zur Welt, daß sie kaum noch
als Mensch oder Pferd zu erkennen sind.
Wo und wie man die Endzeit-Produkte der Kernspaltung dauerhaft
lagern könnte, ist bis heute eine offene Frage und bleibt es auch noch
auf unbestimmte Zeit. Auf eine wirkliche Entsorgung dürfen wir erst recht nicht
hoffen. Der fortwährende Nachschub an strahlendem Müll schiebt mit der anschwellenden
Gefährdung auch einen wachsenden Kostenberg
vor sich her. Man muß das Teufelszeug ja Tag und Nacht bewachen;
nur so läßt sich verhindern, daß das bislang einzige bekannte Recycling-Verfahren
Überhand nimmt: Denn auf den kostbaren Rohstoff für
Massenvernichtungsmittel lauern, von Big Brother’s strahlendem Vorbild
angeregt, aller Orten Banditen und Barbarenstaaten, oft auch noch mit Erfolg!
Der Ausstieg aus der Kernkraft
wurde jüngst beschlossen, zugleich hat der Gesetzgeber eine Verringerung
des Kohlendioxid-Ausstoßes bis zum Jahr 2005 um 25% gegenüber 1990 verfügt.
Das jährlich anfallende Kohlendioxid stammt aber zu etwa 40%
aus der herkömmlichen Stromerzeugung; deshalb muß an
dieser Stelle ganz entschieden angesetzt werden.
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Diese Marschrichtung wird nicht nur durch den breiten öffentlichen Druck bewirkt, sondern durch die endgültige Begrenztheit fossiler Brennstoffe und die hohen Kosten der gewaltigen Gesundheits- und Umwelt-Schäden erzwungen! |
Das „Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“, allgemein „erneuerbare-Energien-Gesetz“ oder kurz „EEG“ genannt, verpflichtet alle Stromversorger, Windkraftwerken jede gelieferte Kilowattstunde abzunehmen und mit dem gesetzlich festgeschriebenen Satz zu vergüten.
Gegenüber dem früheren Stromeinspeisegesetz, daß schon unter der CDU-Regierung den erneuerbaren Energien in Deutschland nachhaltigen Auftrieb verschafft hat, enthält das EEG ganz wesentliche Verbesserungen:
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Die erhöhten VERGÜTUNGS-SÄTZE je Kilowattstunde werden |
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völlig UNABHÄNGIG VOM STROMPREIS der Endverbraucher, |
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OHNE BESCHRÄNKUNG der abzunehmenden Strommenge und |
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für eine Betriebsdauer von MINDESTENS 20 JAHREN |
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JEDEM WINDSTROM-ERZEUGER in Deutschland vom Staat garantiert. |
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Die Dauer des ersten Zeitabschnitts richtet sich nach der Menge
des eingespeisten Stroms, die im Verhältnis zu einem vorgegebenen Referenzbetrag
bewertet wird. Bei höherer Stromlieferung und entsprechend höheren Einnahmen
in den ersten Jahren verkürzt sich die Zeitspanne, in der die höhere Vergütung
gezahlt wird, um einen bestimmten Betrag, bei geringerer Stromlieferung wird
sie verlängert. Damit wird ein durchdachter Ausgleich geschaffen, sodaß die
erzielten Einnahmen von den kalkulierten nur wenig abweichen.
Die Vergütungs-Sätze für neu errichtete Kraftwerke werden jährlich
um 1,5% gesenkt; für jeden einzelnen Windpark bleiben die so im Jahr
seiner Fertigstellung gültigen Sätze dann 20 Jahre lang unverändert.
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Das EEG wurde im März 2000 von Bundestag und Bundesrat beschlossen
und ist am 1.4.2000 in Kraft getreten. Hauptsächlich die Atom-Lobby sah
schon durch das vorher geltende Stromeinspeisegesetz ihre Marktstellung bedroht,
welche darauf beruht, daß Kernkraftwerke ihren Strom billig anbieten können,
weil für die hohen Entsorgungs- und Sicherheitskosten die öffentliche Hand herhält.
Die immer wieder aufgetischten Vorwürfe eines Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln
der EU hat der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 13.3.2001 endgültig
abgeschmettert und entschieden, daß es sich bei der Einspeisevergütung um keine
staatliche Beihilfe handelt und überdies der Umweltschutz zu den vorrangigen
Zielen der EU gehört. Frühere Urteile wie etwa das des Oberlandesgerichts
Schleswig vom 7.9.1999 wurden damit nochmals bestätigt. Wenn sich dessen
ungeachtet auch weiterhin Gemüter finden, die versuchen, mit nicht einmal neuen
spitzfindigen Einwänden die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, so
kann dies die sofortige Rechtskraft des nicht berufungsfähigen EuGH-Urteils
nicht schmälern und noch weniger daran kratzen, daß deutsche Gesetze nach wie
vor von der deutschen Volksvertretung beschlossen werden und einen uneingeschränkten
Anspruch des Bürgers auf Rechtssicherheit begründen - selbst für den
Fall, daß ein Gesetz später geändert werden sollte.
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In Deutschland stieg die KAPAZITÄT DER BETRIEBENEN WINDKRAFTWERKE
von 5 Megawatt in 1988 bereits auf 12.000 Megawatt in 2002, das macht
mehr als ein Drittel des weltweiten Bestandes. Bis Ende 2003 ist mit
einem Anstieg auf über 16.000 MW zu rechnen, das entspricht der Leistung
von 13 Atomkraftwerken. Nordfriesland bezieht sogar 70 % seines Stroms
aus Windkraft, ganz Schleswig-Holstein immerhin 25 %. Für das Jahr 2010 werden
weltweit etwa 150.000 MW erwartet.
Heute beträgt der Anteil der Windenergie an der Gesamt-Stromerzeugung
Deutschlands aber erst 4,8 %! Im Bundeswirtschaftsministerium ging man
jedoch schon 1998 davon aus, daß wir leicht mehr als 15 % des bisherigen
Strombedarfs aus Windkraft gewinnen können.
Die Vorreiter-Rolle Deutschlands und anderer europäischer Länder - wie
vor allem Dänemarks und Spaniens - beim Ausbau der Windkraft hat den heimischen
und europäischen Herstellern von Windkraft-Anlagen bisher einen gewaltigen
technologischen Vorsprung beschert und den vordersten Platz auf dem Weltmarkt
verschafft.
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Der durch das kräftige Wachstum angetriebene Fortschritt führte in den letzten 10 Jahren bereits zu einer HALBIERUNG DER ERZEUGUNGS-KOSTEN von Strom aus Windkraft. |
Die Aufgabe von Stromeinspeise-Gesetzen, wie es sie auch in Dänemark
und Spanien gibt, besteht somit nicht nur in einem Ausbau der heute bekannten
Windkraft, sondern fast noch mehr in der Förderung einer weiteren Verbesserung,
die über kurz oder lang zur Erschließung bisher noch völlig ungeahnter Möglichkeiten
führen wird.
Es gibt jetzt schon eine beträchtliche Zahl von Versuchs-Anlagen, die völlig
neue Prinzipien erproben wie etwa rauhe Oberflächen oder senkrechte Achsen mit
ganz ungewöhnlich gestalteten Rotorblättern; und damit wurde erst der Anfang
der künftigen Entwicklung eingeleitet. In jedem Fall aber wird die verstärkte
Forschung in dieser Richtung kaum einen Bruchteil der Milliarden benötigen,
die in den letzten Jahrzehnten von den aufwendigen Versuchen im bedrohlichen
Bereich der Kernspaltung verschlungen wurden.
Eine andere allseits willkommene Folge des Strukturwandels ist die nachhaltige
Verbesserung der volkswirtschaftlichen Beschäftigungslage: Im Bereich der
erneuerbaren Energien entstehen zwei neue Arbeitsplätze für jeden, der
dabei in der herkömmlichen Stromerzeugung eingespart wird!
Aus all diesen Gründen stehen der regenerativen WindEnergie auch in Zukunft
alle Wachstumsmöglichkeiten noch weit offen!
III
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Am Aufstieg und Erfolg der Windkraft können Sie durch den
Erwerb und Betrieb eines Windkraftwerks als freier Unternehmer mitwirken.
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Dafür stehen mehrere Vorgehensweisen zur Auswahl: |
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Anschaffung eines ganzen Windparks, bestehend aus |
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mehreren Windmühlen - oder auch aus |
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einer einzelnen Anlage; |
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Erwerb einer einzelnen Anlage in einem Park |
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alleine - oder |
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gemeinsam mit anderen Gesellschaftern; |
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Beteiligung an einem Windpark als Mitunternehmer. |
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Kauf oder Errichtung eines eigenen Windparks beginnen bei einem Investitionsumfang
von über einer halben Million Euro, das wäre der ungefähre Aufwand für
ein kleines Windrad mit etwa 500 Kilowatt Nennleistung. Meist ist es
wirtschaftlicher, größere Anlagen mit 1.500 kW zu errichten, für die mit etwa
2 Mio. Euro zu rechnen ist; neben der Anschaffung der Geräte sind in diesen
Zahlen schon die Gesamtkosten für Vorbereitung, Aufstellung und Inbetriebnahme
einschließlich Planung, Fundamentierung, Zuwegung, Verkabelung, Netzanschluß
u. dgl. eingerechnet.
Da es für Windkraftanlagen zinsermäßigte Förder-Darlehen über gut drei
Viertel der Aufwendungen gibt, liegt die untere Grenze des erforderlichen
Eigenkapitals bei mindestens 150.000,-- Euro.
Wenn Sie sich alleine oder zusammen mit einigen Partnern zum Kauf oder Bau eines
Windparks entschließen, haben Sie den Vorteil, daß keine Kosten für die Werbung
und Vermittlung weiterer Gesellschafter anfallen.
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Angebote für meist schlüsselfertig erstellte Windparks verschiedenster
Größen, auf Wunsch einschließlich technischer oder auch kaufmännischer
Betriebsführung, veröffentlichen wir in der Regel nicht auf unserer Website.
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Die Beteiligung als Mitunternehmer an einer Kommanditgesellschaft ist
meist schon ab 10.000,-- Euro bis 20.000,-- Euro möglich und hat darüber
hinaus drei wesentliche Vorteile:
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Über Ihre Eigenkapital-Beteiligung hinaus tragen Sie kein unternehmerisches Risiko. Für den weitaus größeren, auf die Finanzierung aus Darlehen gegründeten Umfang der Investition haftet ausschließlich die Komplementärin, das ist in der Regel eine GmbH. |
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Das Risiko von Ertrags-Einbußen etwa bei außergewöhnlichen technischen Schwierigkeiten oder erhöhten Aufwendungen für Instandsetzungen wird desto besser aufgefangen, auf je mehr Windmühlen es verteilt ist. Falls ein Gerät aus einem Dutzend, an dem Sie beteiligt sind, Kummer macht, so bedrückt Sie dies weniger, als wenn es just Ihr einziges eigenes trifft. |
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Für die ständige Leitung und Betreuung ist ein eigener Stab technischer und kaufmännischer Fachleute verantwortlich, für die Überwachung und Wahrnehmung Ihrer Interessen als Anleger ein beeideter Treuhänder; so brauchen Sie sich in Ihrer Freizeit nicht mehr als unbedingt nötig mit Ihren Kapitalanlagen zu befassen, obwohl Sie, wann immer es Ihnen beliebt, Ihr Stimmrecht als Gesellschafter auch unmittelbar selbst ausüben können. |
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Ausgewählte Angebote für Windkraft-Fonds finden
Sie regelmäßig auf unserer Website. Besonders vor Jahresende werden viele
Fonds innerhalb kürzester Zeit voll placiert, die besten sogar vielfach
noch vor Erscheinen des Prospekts restlos reserviert. |
Die Deutsche Ausgleichsbank („DtA“) und der ERP-Fonds („European Recovery
Program“) vergeben für die Errichtung von Windkraftwerken geförderte Darlehen
von über 75% der gesamten Aufwendungen.
Für diese Mittel sind in der Regel Zinssätze zwischen 4,5 % und 5,5 %
im Jahr über die ganze Laufzeit gesichert. Die Rendite des Unternehmers oder
Anlegers auf das eingesetzte Eigenkapital liegt dadurch etwa doppelt so
hoch, im Schnitt bei gut 10% jährlich. Auf die Förder-Kredite zu verzichten,
hieße folglich, Geld zu verschenken.
Von Entwurf und Planung eines Windparks, beginnend mit der Auswahl und Prüfung
eines guten Standorts, bis zur Fertigstellung und Netz-Einspeisung vergehen
gut und gerne zwei Jahre. Zum Kauf oder zur Beteiligung wird ein Vorhaben
zumeist einige Monate vor Inbetriebnahme angeboten, sobald die entscheidenden
Berechnungen, Gutachten, Genehmigungen, Pacht- und Abnahmeverträge vorliegen,
bevor die teuren Geräte gekauft werden. Nach Lieferung der Anlagenteile vergehen
nur noch wenige Wochen bis Monate, dann geht der Park ans Netz.
Von da ab erzielt das Unternehmen seine Einnahmen aus der gesetzlich geregelten
Vergütung für den eingespeisten Strom.
Aus diesen Einnahmen werden die laufenden Ausgaben für Wartung, Pacht,
Versicherung, Verwaltung und sonstige Kosten bestritten - und Rückstellungen
gebildet für Reparaturen, Rotor-Service u. dgl., sowie für den Abbau der Anlagen
nach Stilllegung des Parks. In den ersten 12 bis 15 Jahren fließt zudem ein
großer Teil der Einnahmen in die Tilgung und die Zinsen der Darlehen.
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Die planmäßige Ertrags-Vorschau umfaßt grundsätzlich 20 Jahre,
das ist der gut überblickbare Zeitraum, für den das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(„EEG“) die vollständige Abnahme des erzeugten Stroms zu festen Vergütungssätzen
garantiert. In dieser Zeit ist mit einem Kapital-Rückfluß von etwa 250% bis
manchmal über 280% zu rechnen.
Danach wird der Windstrom auf dem freien Markt verkauft. Über die in 20 Jahren
gängigen Strompreise lassen sich heute selbstverständlich keine haltbaren Aussagen
machen. Da aber die laufenden Kosten der Stromerzeugung, die sich heute bei
3 bis 4 Cents je Kilowattstunde bewegen, selbst in zwei Jahrzehnten immer noch
deutlich unter 5 Cents liegen dürften, ist mit größter Wahrscheinlichkeit von
einem durchaus einträglichen Weiterbetrieb auch nach über 20 Jahren auszugehen.
Ausgereifte, moderne Geräte erreichen bei guter Wartung voraussichtlich eine
Lebensdauer um die 25 Jahre.
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In den ersten Betriebsjahren entstehen durch die hohen Anschaffungs- und
Entwicklungs-Kosten zunächst negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb, und zwar
hauptsächlich aus zwei Quellen:
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Die Aufwendungen für die Windenergieanlagen sind entsprechend der langfristigen Nutzung über 16 Jahre verteilt abzuschreiben, und zwar in fallenden Teilbeträgen gemäß § 7 Absatz 2 EStG als degressive AfA, das steht für „Absetzung für Abnutzung“. |
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Zusätzlich kann unter bestimmten Bedingungen für die Maschinen eine Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter nach § 7g EStG in Höhe von 20% der Anschaffungskosten angerechnet werden. |
Für Sie als Anleger hat dies zur Folge, daß Ihnen anfängliche steuerliche
Verluste von bis über 80% ihres Kapital-Einsatzes zugewiesen
werden.
Diese Verluste sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit anderen
Einkünften ausgleichsfähig, wenn sie bei der Investition nicht im Vordergrund
stehen; das heißt insbesondere, wenn sie nicht werbend hervorgehoben werden
und wenn sie nicht dazu führen, daß für einen Investor mit Spitzen-Steuersatz
die Rendite nach Steuern doppelt so hoch ist wie vor Steuern. Letztere Bedingung
braucht uns indes kein Kopfzerbrechen zu bereiten, da bei Windkraftwerken die
Nachsteuer-Rendite diejenige vor Steuern ohnehin kaum um ein Viertel übertreffen
kann:
Nach den ersten Jahren des Betriebs fallen nämlich auch beträchtliche steuerpflichtige
Gewinne an, die insgesamt etwa der Höhe Ihrer Ausschüttungen abzüglich Ihrer
Einzahlungen entsprechen. Hier profitieren Sie allerdings von künftigen Steuersenkungen.
Eine zusätzliche Verbesserung Ihres persönlichen Ergebnisses nach Steuern erreichen
Sie, wenn die letzten Jahre des Windpark-Betriebs bereits in die Zeit Ihres
Ruhestands fallen, wo Ihr zu versteuerndes Einkommen geringer ausfällt und
Ihnen Versorgungs-Freibeträge oder Altersentlastungsbeträge angerechnet werden,
sodaß Ihr Steuersatz sich entsprechend verringert und folglich für Ihre Gewinne
weniger Steuern zu entrichten sind. Zu einer nachträglichen Aberkennung
Ihrer Verlustzuweisungen kann diese Wirkung in keinem Fall führen, denn die
Anwendungs-Bestimmungen zum § 2b EStG, die die genauen Bedingungen für das Verlustausgleichs-Verbot
regeln, schreiben ausdrücklich vor, daß die maßgebliche Rendite nach Steuern
grundsätzlich immer unter Annahme des Spitzen-Steuersatzes zu berechnen ist.
Die anfänglichen Verlustzuweisungen bewirken eine Minderung Ihrer Einkommensteuer,
aus der bis um 40% Ihres eingezahlten Kapitals gleich wieder an Sie zurückfließen
können. Daraus folgt eine Verringerung der Eigenmittel, die Sie für das
Anlage-Ergebnis tatsächlich einsetzen und binden.
Berater und Anbieter dürfen diese Tatsache nicht hervorheben oder als Vorteil
hinstellen; Sie wahrheitsgemäß und vollständig darüber aufzuklären, ist uns
aber zum Glück noch erlaubt. Nichts anderes sollen diese Ausführungen auch bezwecken,
dieweil es unbedingt ratsam ist, die steuerlichen Auswirkungen jeder Anlage
vorab genau zu erfragen - ehrliche Antworten geben dürfen wir ja immerhin -
und abschließend mit Ihrem Steuerberater durchzurechnen. Sonst könnten sich
mitunter auch unliebsame Überraschungen ergeben: Etwa, wenn Sie gerade am Anfang
Ihrer beruflichen Laufbahn stehen, mit Ihrem Einkommen erst bei einem mittleren
Steuersatz liegen, sodaß sich Verlustzuweisungen entsprechend geringer auswirken,
und dafür später in Folge Ihrer gestiegenen Einkünfte auch die Gewinne aus Ihrer
Investition mit dem vollen Höchstsatz versteuern müßten.
Das wachstumsstarke Wirtschaftsfeld der erneuerbaren Energien umfaßt neben
der Errichtung und dem Betrieb von Kraftwerken vorrangig die ENTWICKLUNG UND
HERSTELLUNG DER EINGESETZTEN TECHNOLOGIEN.
Spitzenkräfte, die seit Jahren zukunftsweisende Verfahren entwickelt und ihnen
den Weg bereitet haben, steuern heute Fachbetriebe, Planungsstäbe und Netzwerke,
die den Aufbau überlegener ökologischer Gefüge mit voller Kraft vorantreiben.
Beflügelt vom endgültigen und bereits unumkehrbaren wirtschaftlichen Durchbruch
der erneuerbaren Energien - an dessen Schwelle wir gleichwohl immer noch
stehen! - bauen die besten Köpfe des mit einer seiner kräftigsten Wurzeln in
Deutschland entsprungenen Umschwungs ihren in harten Jahren errungenen Vorsprung
unbeirrbar weiter aus.
Die unübersehbaren Zugewinne ökologisch ausgerichteter Unternehmen inmitten
des Börsen-Siechtums von 2000 und 2001 haben in der knochentief materialistischen,
aus Überzeugung nur Blut leckenden Finanzwelt einen bleibenden Eindruck hinterlassen.
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Damit Sie als privater Anleger diese Erfolge mit hohem Gewinn nutzen und zugleich weiter fördern können, wurden vielfach sehr anspruchsvolle ÖKOLOGISCHE INVESTMENTFONDS geschaffen. |
Ökologische Fonds halten sorgfältig ausgewählte Aktien, zum Teil
auch Rentenpapiere NACHHALTIG WIRTSCHAFTENDER UNTERNEHMEN und Einrichtungen:
Mit dem wesentlichen Ziel aller Fonds, erhöhte Sicherheit und Beständigkeit
durch breite Streuung und Stützung auf große und mittlere Standardwerte
zu gewährleisten, werden dabei oft auch solche Aussteller einbezogen, die in
herkömmlichen Branchen gesundheitsfördernde, umweltverträgliche und ressourcenschonende
Verfahren anwenden, die Vermeidung und Verwertung von Abfällen vorantreiben
und keine Schädigung von Menschen, Tieren und Umwelt betreiben.
Darüber hinaus gibt es Öko-Fonds, die mehr oder weniger ausschließlich Aktien
aus dem Bereich der Umwelt-Technologien halten, um den Anlegern die besonderen
Chancen dieser herausragenden Wachstumswerte zu erschließen. Solche speziellen
Branchen-Fonds eignen sich vornehmlich als ergänzende Bausteine zu einem breiter
angelegten Wertpapier-Bestand.
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Eine andere einträgliche Möglichkeit, den Siegeszug der Windkraft als Kapitalgeber zu begleiten, ist die PRIVATE BETEILIGUNG an Unternehmen, die Umwelt-Technologien entwickeln, herstellen oder anwenden. |
Solche „PRIVARE EQUITIES“, Beteiligungen mit „WAGNISKAPITAL“ oder „VENTURE
CAPITAL“ an jungen, aussichtsreichen Unternehmen, haben in den letzten Jahren
zunehmend an Bedeutung und Umfang gewonnen.
Sie bieten Anlegern, die ihren Einsatz dabei innerhalb weniger Jahre vervielfachen
können, ausgezeichnete Aussichten auf nirgendwo sonst anzutreffende Gewinnspannen.
Freilich sind diese Chancen schon vom Grundsatz her auch mit erheblich größeren
Unwägbarkeiten verbunden: Für die Zukunft selbst eines noch so gediegenen
und tüchtigen Unternehmens gibt es nun einmal kaum eine der gesetzlichen Einspeise-Vergütung
vergleichbare Stütze und Gewähr. Auch ein risikobewußter Anleger sollte deshalb
nicht mehr als 15% bis höchstens 25% seines Vermögens in Wagniskapital setzen.
Für Investitionen in ein einziges oder eine sehr geringe Anzahl von Unternehmen
wären allerdings noch erheblich engere Grenzen zu ziehen.
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Um die Gefahren empfindlicher Verluste im Zaum zu halten, hat man PRIVATE-EQUITY-FONDS gegründet, die den Einsatz der Anleger auf eine große Zahl einzelner Vorhaben verteilen. |
Solche Fonds beauftragen bewährte Wirtschaftsfachleute und erfolgreiche Private-Equity-Spezialisten mit der systematischen Auswahl und Prüfung geeigneter Unternehmen aus überdurchschnittlich aufstrebenden Wirtschaftszweigen, denen dann in der Gründungsphase oder während ihrer frühen Expansion die benötigten Mittel für den entscheidenden Durchbruch zur Verfügung gestellt werden. In der Folge haben die vom Fonds beauftragten Experten fortwährend die zweckmäßige Verwendung der Gelder und die Verwirklichung der zu Anfang gesetzten Ziele zu überwachen und mit ihren Erfahrungen und Verbindungen strategisch zu unterstützen.
Nach vier bis acht Jahren wird der erzielte Wertzuwachs der geförderten Unternehmen, die bis dahin eine feste Marktstellung aufgebaut haben, durch Verkauf der Wagniskapital-Anteile oder durch einen Börsengang wieder zu Geld gemacht, der Gewinn fließt dann umgehend den Anlegern zu.
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Mittlerweile gibt es bereits hervorragend ausgearbeitete VENTURE-CAPITAL-FONDS, die sich auf die GEZIELTE FÖRDERUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ausrichten. Diese Fonds tätigen ausgesuchte Investitionen in den Bereichen Windkraft, Sonnenenergie, Wasserkraft, Biomasse, Brennstoffzellen, Geothermie, sowie Energie-Verwaltung, Einsparung und Speicherung, meist mit den Schwerpunkten in Deutschland und Europa. |
In einem ernsthaften Umwelt-Technologie-Fonds sollten keinesfalls
branchenfremde Spekulanten am Werk sein, sondern erfahrene Geschäftsführer
und wissenschaftliche Berater aus dem Kernbereich des Betätigungsfeldes.
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IV
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Durch die fest vorgegebenen gesetzlichen Abnahme-Preise und die einheitlichen
Aufgabenstellungen und Rahmenbedingungen des Kraftwerks-Betriebs stellen sich
die Anforderungen an eine empfehlenswerte Investition vergleichsweise überschaubar
dar:
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Technisch ausgereifte und hochentwickelte GERÄTE mit zuverlässiger Wartung |
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zu günstigen ANSCHAFFUNGSKOSTEN |
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auf einem gut geeigneten GELÄNDE, das durch entsprechende WINDGUTACHTEN ausgewiesen wird, |
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ausreichende SICHERHEITS-ABSCHLÄGE auf die von den WINDGUTACHTEN ermittelten NETTO-ERTRÄGE, das heißt tunlichst 10 %, aber ZUMINDEST den vom Gutachter empfohlenen Wert, und zwar immer ZUSÄTZLICH zu den Abzügen für Leitungs-Verluste innerhalb der Kabel-Trassen und für die Nicht-Verfügbarkeit während technisch bedingter Stillstände, |
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niedrige BETRIEBSKOSTEN für PACHTEN, Wartungsverträge, Versicherungen, Verwaltung, und insgesamt schlanke Nebenkosten |
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jedoch möglichst hohe RÜCKLAGEN für INSTANDHALTUNG, Kostensteigerungen, Wartung und Rückbau der Anlagen; schließlich |
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die Höhe der NACH DIESEN VORGABEN ermittelten BETRIEGSERGEBNISSE und der daraus folgenden |
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AUSSCHÜTTUNGEN an die Anleger |
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lassen sich vorzüglich überprüfen. |
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Vorrangig bei den EINGESESSENEN UND BEWÄHRTEN UNTERNEHMEN, die sich schon frühzeitig, noch ohne den heutigen gesellschaftlichen Rückhalt, für den Ausbau der Windkraft eingesetzt haben, kann man nicht nur auf deren langjährige Erfahrung bauen, sondern auch auf eine starke idealistische Einstellung; ohne eine solche hätten Initiatoren der ersten Stunde sich kaum den gewaltigen und mühevollen Aufgaben als Verantwortungsträger und Wegbereiter auf neuem Gelände stellen und sie auch meistern können. Daher halten die meisten dieser Anbieter auch in allen Bereichen strengste Maßstäbe ein und können nachprüfbare Erfolge der von ihnen errichteten und betriebenen Anlagen nachweisen. |
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Zur eingehenden Beurteilung der Ertragskraft eines Windparks gilt es besonders, die |
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SPEZIFISCHEN INVESTITIONSKOSTEN, das sind die Gesamt-Aufwendungen im Verhältnis zur errichteten Kraftwerks-Kapazität, gemessen in ANSCHAFFUNGSKOSTEN JE KILOWATTSTUNDE JÄHRLICHER STROMLIEFERUNG (Euro je KWh/a), und |
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im Verhältnis dazu die |
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STROMERZEUGUNGS-KOSTEN, die laufenden Ausgaben je gelieferter Kilowattstunde (Cent/KWh) |
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genau nachzurechnen. |
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Auf dieser Grundlage sind dann die vorhergesagten
Ausschüttungen und Ergebnisse für den Anleger VOR UND NACH STEUERN zu bewerten.

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Für alle Fragen und Wünsche stehen wir kurzfristig zur Verfügung und vereinbaren gerne auch ein persönliches Gespräch. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß diese Zusammenfassung nicht vollständig sein kann und sämtliche Angaben ohne Gewähr erfolgen. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften und die Unterlagen, die Sie von den Anbietern selbst erhalten. Namentlich handelt es sich bei unseren Ausführungen um keine Beratung, sondern bloß um eine Erläuterung und - mitunter auf Beispiele gestützte - Veranschaulichung unserer Arbeitsweise. Dadurch kann und soll weder eine ausführliche persönliche Anlageberatung ersetzt werden, die wir Ihnen kostenfrei und unverbindlich anbieten, noch eine Rechts- oder Steuerberatung von dritter Seite, auf die Sie grundsätzlich nie verzichten sollten. |